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   LG Dortmund, 10.02.2011 - 13 O 50/09 Kart.   

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https://dejure.org/2011,24198
LG Dortmund, 10.02.2011 - 13 O 50/09 Kart. (https://dejure.org/2011,24198)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10.02.2011 - 13 O 50/09 Kart. (https://dejure.org/2011,24198)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 13 O 50/09 Kart. (https://dejure.org/2011,24198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Tarifkundenvertrags oder eines Normsonderkundenvertrags bei dem Vertragsverhältnis für eine Lieferung von Gas

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315 Abs. 1; EnWG § 1 Abs. 1; EnWG § 2 Abs. 1
    Vorliegen eines Tarifkundenvertrags oder eines Normsonderkundenvertrags bei dem Vertragsverhältnis für eine Lieferung von Gas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2011 - 13 O 50/09
    Sie behauptet unter ausdrücklicher Anlehnung an die Ausführungen des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 13.06.2007, VIII ZR 36/06 als ausschließlichen Grund für die Preissteigerung einen nur teilweise weitergegebenen Anstieg von Beschaffungskosten und fehlende Kompensation durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen.
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus LG Dortmund, 10.02.2011 - 13 O 50/09
    Angesichts der sich aus §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 EnWG ergebenden Verpflichtung des Energieversorgungsunternehmens zu einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leistungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas ist es als unbillig anzusehen, wenn Kostensteigerungen weitergegeben werden, die auch unter Berücksichtigung eines unternehmerischen Entscheidungsspielraumes ohne die Möglichkeit einer Preiserhöhung aus betriebswirtschaftlichen Gründen vermieden worden wären (so BGH, Urteil vom 19.11.2008, VIII ZR 138/07 Rn. 43).
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